Die LSVA verfolgt als verursachergerechte Abgabe zur Besteuerung des Schwerverkehrs (Fahrzeuge ab 3.5to Gesamtgewicht) einerseits den Zweck, die direkten aus dem Schwerverkehr entstehenden Infrastrukturkosten zu decken und anderseits die Verlagerung des Strassengüter-verkehrs auf die Schiene zu fördern und finanzieren zu helfen.
1998 Annahme des Bundesgesetzes über die 3-stufige LSVA per Volksentscheid
2001 Einführung der LSVA (1. Stufe)
2005 Erhöhung der LSVA (2. Stufe)
2008 geplante Erhöhung der LSVA (3. Stufe)
Aktuelles über die LSVA erfahren Sie zudem via Link www.astag.ch
Die entsprechenden Richtlinien und den aktuellen Stand finden Sie in den offiziellen Berechnungsgrundlagen der ASTAG.


